Erneut haben die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Ihre Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) geändert, weshalb wir Sie nachfolgend über die aktuelle Rechtslage informieren.
Mit unseren Rundschreiben vom 23.04. (Update 8) und 29.04.2020 (Update 9) haben wir Sie über Änderungen der Rechtslage und ihrer Auslegung zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) in den Ländern Berlin und Brandenburg informiert. Nunmehr habe auch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ihre…
Seit unserem letzten Rundschreiben vom 23.04.2020 (Update 8) haben die Länder Berlin und Brandenburg ihre Rechtsverordnungen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARSCoV- 2 (COVID 19) erneut geändert. Wir informieren Sie nachfolgend über diese ab 4. Mai 2020 geltenden Änderungen und die uns dazu zugegangenen Informationen der staatlichen…