Erneut ist es seit unserem letzten Rundschreiben vom 08.06.2020 (Update 14) zu Änderungen in den Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) der Bundesländer mit Gebietsanteilen der EKBO gekommen.
Seit unserem letzten Rundschreiben hat nunmehr auch der Freistaat Sachsen seine Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) neu gefasst.
Seit unseren letzten Rundschreiben vom 11.05.2020 (Update 11) und 15.05.2020 (Update 12) haben sämtliche Länder mit Gebietsanteilen der EKBO bis auf den Freistaat Sachsen erneut ihre Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) geändert.