11.05.2020
Erneut haben die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Ihre Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) geändert, weshalb wir Sie nachfolgend über die aktuelle Rechtslage informieren.
m Interesse der Übersichtlichkeit und besseren Handhabbarkeit stellen wir die Rechtslage für alle fünf Länder mit Gebietsanteilen der EKBO dar. Auf inhaltliche Änderungen im Vergleich zu unserem letzten Rundschreiben vom 05.05.2020 (Update 10), weisen wir zu Beginn des jeweiligen Abschnittes in kursiver Schrift hin. Die Empfehlungen und Hinweise und die Anlagen 1 - 3 sind aktualisiert worden.