29.04.2020
Seit unserem letzten Rundschreiben vom 23.04.2020 (Update 8) haben die Länder Berlin und Brandenburg ihre Rechtsverordnungen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARSCoV- 2 (COVID 19) erneut geändert. Wir informieren Sie nachfolgend über diese ab 4. Mai 2020 geltenden Änderungen und die uns dazu zugegangenen Informationen der staatlichen Behörden.