05.05.2020
Mit unseren Rundschreiben vom 23.04. (Update 8) und 29.04.2020 (Update 9) haben wir Sie über Änderungen der Rechtslage und ihrer Auslegung zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) in den Ländern Berlin und Brandenburg informiert. Nunmehr habe auch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ihre Rechtsvorschriften erneut geändert, so dass auch im Hinblick auf diese Länder eine Aktualisierung unseres Rundschreibens vom 20.04.2020 (Update 7) veranlasst ist.