08.06.2020
Seit unserem letzten Rundschreiben hat nunmehr auch der Freistaat Sachsen seine Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) neu gefasst.
Auch im Land Mecklenburg-Vorpommern sind erneute Anpassungen erfolgt. In den übrigen Ländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) mit Gebietsanteilen der EKBO ist die Rechtslage im Vergleich zu der in unserem Rundschreiben vom 02.06.2020 (Update 13) wiedergegebenen Sachlage unverändert.