15.06.2020
Erneut ist es seit unserem letzten Rundschreiben vom 08.06.2020 (Update 14) zu Änderungen in den Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) der Bundesländer mit Gebietsanteilen der EKBO gekommen.
Während die Änderungen in Berlin keine Auswirkungen auf die Vorgaben für Bestattungen und Friedhöfe haben und die Rechtslage in Sachsen unverändert ist, haben sich in den Ländern Brandenburg,Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Änderungen auch im Hinblick auf die für Friedhöfe relevanten Vorschriften ergeben. Im Interesse der Übersichtlichkeit fassend wir nachfolgend die gegenwärtig gültige Rechtslage in allen fünf Ländern nochmals zusammen und weisen dabei zu Beginn eines jeden Abschnitts darauf hin, ob sich inhaltliche Änderungen im Vergleich zur zuletzt mitgeteilten Rechtslage ergeben haben.