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"Alles, was ihr bittet in eurem Gebet, glaubt nur, dass ihr´s empfangt, so wird´s euch zuteil werden." Markus 11, 24

 

RSSPrint

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Friedhofsreferates des Konsistoriums der EKBO!

Neuigkeiten

Neuauflage der Handreichung zu muslimischen Bestattungen auf evangelischen Friedhöfen in Berlin

Die Neuauflage der Handreichung zu muslimischen Bestattungen
auf evangelischen Friedhöfen in Berlin finden Sie hier.


Berlin, den 01.03.2024

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Das neue Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ [NKK] wurde auf der Website der KfW veröffentlicht. Die Kirchen („weitere Körperschaften des öffentlichen Recht“) sind jetzt selbständig antragsberechtigt. Weitere Infos und Dokumente finden Sie unter dem Link Natürlicher Klimaschutz in Kommunen.

Die Förderung soll zur Umsetzung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" (ANK) der Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist dabei,
• über eine erhöhte CO2-Bindung,
• über eine Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt sowie
• über einen verstärkten Wasserrückhalt
zu einem natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht. (…)  Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigte: „ Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sofern sie nicht dem Bund oder den
Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen)“

Berlin, den 01.03.2024

Richtlinie Klimaanpassung

Die Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen vom 17. November 2023 finden Sie hier.

Berlin, den 01.03.2024

Leistungsentgelte Berlin

Die Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte auf den Evangelischen Friedhöfen Berlins, gültig ab dem 01.01.2024, finden sie hier.

Berlin, den 10.01.2023

Änderungen des evangelischen Friedhofsgesetzes

Am 12. November 2022 hat die Landessynode das Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) verabschiedet, das im KABl. 2022 S. 207 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Durch das 23 Artikel umfassende Gesetz werden auch Normen geändert, die für die evangelischen Friedhofsträger von Belang sind. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben. Darüber hinausgehende Erläuterungen finden sich in den jeweiligen Gesetzesbegründungen, die auszugsweise als Datei beigefügt sind. Darüber hinaus informieren wir über bereits länger zurückliegende Änderungen im Bereich des Rechts der Friedhofsverbände.

Die Dateien:

Änderung friedhofsrechtlicher Vorschriften – die wesentlichen Neuerungen im Überblick

Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) vom 12.11.2022 (KABl S. 207, 224, ber. KABl.2023 S. 2) - Artikel 17 - Änderung des Kirchengesetzes über die Evangelischen Friedhöfe

Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) vom 12.11.2022 (KABl S. 207, 224, ber. KABl.2023 S. 2) - Artikel 19 - Kirchengesetz über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.)

finden Sie hier.

Berlin, den 10.02.2023

Neues aus dem Sachgebiet

Wegen mehrerer Vakanzen im Sachgebiet Friedhöfe der EKBO und des damit verbundenen hohen Arbeitsaufkommens bei den verbliebenden Mitarbeitenden, kann es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen kommen. Wir bleiben um Beschleunigung bemüht, bitten aber um Verständnis dafür, wenn die Erledigung bis auf weiteres etwas längere Zeit in Anspruch nimmt. Vielen Dank!

 

Berlin, den 08.02.2023

Beisetzungsstatistik 2022 des Landesamts für Statistik Berlin-Brandenburg

Der aktuelle Bogen für die Beisetzungsstatistik 2022 des Landesamts Für Statistik Berlin-Brandenburg ist nun verfügbar.

Diesen finden Sie hier

Berlin, den 11.01.2023

Leistungsentgelte Berlin

Die Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte auf den Evangelischen Friedhöfen Berlins, gültig ab dem 01.01.2023, finden sie hier.

Berlin, den 01.12.2022

Beisetzungsstatistik 2021 des Landesamts für Statistik Berlin-Brandenburg

Der aktuelle Bogen für die Beisetzungsstatistik 2021 des Landesamts Für Statistik Berlin-Brandenburg ist nun verfügbar.

Diesen finden Sie hier

Berlin, den 30.05.2022

Rahmenhygienekonzept der EKBO

Auf der Internetseite https://www.ekbo.de/service/corona.html finden Sie Informationen zu den aktuellen Bestimmungen für Gottesdienste, Gemeindeveranstaltungen und Seelsorge.

Unsere bisherigen Informationen zu Gemeinde-, Chor-, und liturgischem Gesang, vom 21.12.2020, verlieren ihre Gültigkeit.

Berlin, den 16.03.2022

Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin zum 01.01.2022

Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung vom 17.09.2021 eine Neufassung der Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin beschlossen. Die Neufassung schließt an die letzte Erhöhung zum 01.01.2021 an. Ziel bleibt es, durch eine jährliche Anpassung um weitere 5 bzw. 10 % schrittweise eine Kostendeckung der Entgelte zu erreichen. Die Neufassung ist ein weiterer Schritt auf diesem Wege. Die neue Entgeltordnung fußt auf einer umfassenden Kalkulation. Neue Tarifstellen wurden nicht aufgenommen. Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Die neue Entgeltordnung für Evangelische Friedhöfe in Berlin finden Sie hier.

Berlin, den 04.10.2021

Ausschreibung landwirtschaftlicher Nutzflächen zur Verpachtung

Das Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) verpachtet seine landwirtschaftlichen Nutzflächen in 16567 Mühlenbecker Land, OT Mühlenbeck, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg) mit einer Gesamtgröße von rund 40 ha vom 01.10.2021 bis 31.12.2031 neu.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 09.06.2021

Beisetzungsstatistik 2020 des Landesamts für Statistik Berlin-Brandenburg

Der aktuelle Bogen für die Beisetzungsstatistik 2020 des Landesamts für Statistik Berlin-Brandenburg ist nun verfügbar.

Berlin, den 22.02.2021

Gemeinde-, Chor- und liturgischer Gesang

Abweichend von den Regelungen zum gemeinsamen Gesang, die in den Corona-Eindämmungsverordnungen der einzelnen Länder getroffen wurden, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß des Rahmenhygienekonzeptes der EKBO für Gottesdienste in Innenräumen, sowohl der Gemeinde-, als auch der Chorgesang nicht gestattet sind. Der liturgische Gesang, mit maximal zwei Personen und einem Mindestabstand von zwei Metern ist hingegen statthaft.

Gemäß des Rahmenhygienekonzeptes der EKBO für Freiluft-Gottesdienste gilt, dass in Berlin und Sachsen der Gemeindegesang für maximal 15 Minuten, mit Mund-Nasenbedeckung und einem Mindestabstand von zwei Metern zulässig ist. Bei Solo- und Chorgesang befinden sich die Sänger*innen mit drei Metern Abstand in jede Richtung. Instrumentalisten haben einen Mindestabstand von zwei Metern in jede Richtung, bei Bläser*innen sind es drei Meter.

In Brandenburg sind sowohl Gemeinde-, als auch Chorgesang auch außen untersagt. Liturgischer Gesang erfolgt durch maximal 5-6 Personen, bei einem Mindestabstand von 3-4 Metern in jede Richtung. Für Instrumentalisten gelten die gleichen Bedingungen wie in Berlin und Sachsen.

Berlin, den 21.12.2020

Sachsen - Corona-Maßnahmen

Bitte beachten Sie, dass für Beerdigungen, Stand 11.12.2020, in Sachsen eine Höchstteilnehmendenzahl von 10 Personen gilt. Diese Regelung wurde am Freitag, den 11.12.2020 getroffen. Nachdem erneut die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten zur aktuellen Lage, am Sonntag, den 13.12.2020, getagt haben, erwarten wir neue Coronaeindämmungsverordnungen für alle Bundesländer, auf dem Gebiet der EKBO. Wir rechnen in den nächsten 1 - 2 Tagen damit und werden sodann unsere "FAQ - Rechtsgrundlagen" anpassen.

Bleiben Sie behütet und gesund.

Berlin, den 14.12.2020

Hinweis zum Umgang mit Bläserensembles und Posaunenchören bei Trauerfeiern und Beerdigungen in Berlin

Im Zusammenhang mit der seit dem 2. November 2020 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin weisen wir auf Folgendes hin:

Bei Trauerfeiern und Beerdigungen auf dem Friedhof in der Kapelle oder am Grab sind Posaunenchöre, Bläserensembels oder einzelne Bläserinnen und Bläser Teil des Liturgischen Personals und gehören damit zu den anlässlich einer Beerdigung erforderlichen Personen im Sinn des § 6 Absatz 4 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung.

§ 6 Absatz 4 regelt:

„Abweichend von Absatz 1 und 2 sind private Veranstaltungen oder private Zusammenkünfte nur nach Maßgabe des § 1 Absatz 4 zulässig. Beerdigungen und Feierlichkeiten anlässlich einer Beerdigung sind abweichend von Satz 1 im Freien mit bis zu 50 zeitgleich anwesenden Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 zeitgleich anwesenden Personen zulässig. Die für die Durchführung der Beisetzung und der Feierlichkeiten anlässlich einer Beerdigung erforderlichen Personen bleiben bei der Bemessung der Personenobergrenze des Satzes 2 unberücksichtigt. Absatz 3 Nummer 1 bleibt unberührt.“

Die Bläserinnen und Bläser bleiben daher bei der Berechnung der Personenzahl in der Kapelle oder im Freien außer Betracht.

Die im jeweiligen Hygienekonzept vorgesehene Zahl von zeitgleich anwesenden Personen in Bezug auf den Sicherheitsabstand bleibt dabei unberührt. Erlauben die Sicherheitsabstände nur eine begrenzte Teilnehmerzahl, gilt diese Begrenzung auch für die Bläserinnen und Bläser.

Bundesweite Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

In der Sitzung vom 28.10.2020 haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf bundesweit einheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Diese sollen ab kommendem Montag, den 02.11.2020 greifen. Die Maßnahmen sind zunächst befristet bis zum Ablauf des 30.11.2020. Folgendes wurde beschlossen:

- Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle mit maximal 10 Personen gestattet sein.

Diese Regelung ist maßgeblich für individuelle Grabbesuche, sowie private Feierlichkeiten.

- Gottesdienste sind unter den bisherigen Maßgaben weiterhin gestattet.

Dies bedeutet für kirchliche Trauerfeiern, dass entsprechende Personenobergrenzen und Hygienebestimmungen weiterhin den FAQ - Rechtsgrundlagen, zu finden am rechten Rand dieser Seite, zu entnehmen sind.

Wie bereits angekündigt, wolle der Berliner Senat die neueste Eindämmungsverordnung am 31.10.2020 veröffentlichen.

Für Brandenburg hat die Landesregierung angekündigt, die Corona-Umgangsverordnung  in einer Sondersitzung am Freitagnachmittag (30.10.2020) zu aktualisieren. Für Gottesdienste solle dann gelten: pro 10 m² dürfe sich maximal eine Person aufhalten.

Novellierungen für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind uns zunächst nicht bekannt, werden jedoch stets überprüft.

Berlin, den 29.10.2020

Aktuelle Informationen zum Thema Friedhöfe und Corona - Berlin

Für das Land Berlin hat der Senat am 27.10.2020 die Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am 31.10.2020 veröffentlicht und soll sodann in Kraft treten. Die aktuelle Version der FAQ - Rechtsgrundlagen finden Sie dann ab Montag, den 02.11.2020, am rechten Seitenrand dieser Seite.

Berlin, den 28.10.2020

Aktuelle Informationen zum Thema Friedhöfe und Corona

Update 16, Stand 13.10.2020, 10.00 Uhr

Die jüngsten Änderungen der Rechtsverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus haben in Bezug auf die Friedhöfe in den Ländern Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern keine grundlegenden Änderungen gebracht. Insoweit wird auf die FAQ "Friedhöfe und Corna" sowie FAQ "Rechtsgrundlagen" mit Stand vom heutigen Tage verwiesen.

Weitere Informationen zur Rechtslage speziell für Berlin und Brandenburg erhalten Sie hier

Berlin, den 13.10.2020

Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin

Mit unserem Schreiben vom 30.06.2020 übersandten wir Ihnen eine Kopie der geänderten Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin. Bedauerlicherweise ist bei der Ausfertigung insoweit ein Fehler unterlaufen, als bei unveränderten Netto-beträgen und korrekt nach dem abgesenkten Mehrwertsteuersatz ausgewiesenen Steuerbeträgen ein unzutreffender, weil nach unten abgerundeter Bruttobetrag ausgewiesen worden ist. Zwar sind auch in den Vorgängerfassungen auf volle Werte gerundete Bruttobeträge ausgewiesen worden, dieses Ergebnis wurde aber jeweils bereits über die Rundung der Nettobeträge hergestellt. Da diese unverändert geblieben sind, kann es bei einer Änderung des Mehrwert-steuersatzes nicht zu runden Bruttobeträgen kommen. Diese offenbare Unrichtigkeit haben wir nunmehr berichtigt und fügen eine die Berichtigung berücksichtigende Kopie der Neuausfertigung bei mit der Bitte, nur diese zu verwenden und die Ihnen mit unserem Schreiben vom 30.06.2020 übersandte Kopie der Ausfertigung vom 19.06.2020 zu vernichten. Die Veröffentlichung der berichtigten Ausfertigung haben wir nunmehr veranlasst.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Berlin, den 13.07.2020

BIV-Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabanlagen Auflage /Juni 2020

Die Erstellung und Prüfung von Grabanlagen ist für den laufenden Friedhofsbetrieb und zur Ermöglichung einer pietätsvollen Trauerkultur ein wesentliches Thema uns sollte deshalb fach- und handwerksgerecht von einem Steinmetz ausgeführt werden. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze gibt dazu seit über 50 Jahren und nun in der 7. Auflage die Richtlinie “Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ – genannt BIV–Richtlinie – als anerkannte Regel des Handwerks heraus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 15.06.2020, 15.00 Uhr

Erneut ist es seit unserem letzten Rundschreiben vom 08.06.2020 (Update 14) zu Änderungen in den Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) der Bundesländer mit Gebietsanteilen der EKBO gekommen. Während die Änderungen in Berlin keine Auswirkungen auf die Vorgaben für Bestattungen und Friedhöfe haben und die Rechtslage in Sachsen unverändert ist, haben sich in den Ländern Brandenburg,Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Änderungen auch im Hinblick auf die für Friedhöfe relevanten Vorschriften ergeben. Im Interesse der Übersichtlichkeit fassend wir nachfolgend die gegenwärtig gültige Rechtslage in allen fünf Ländern nochmals  zusammen und weisen dabei zu Beginn eines jeden Abschnitts darauf hin, ob sich inhaltliche Änderungen im Vergleich zur zuletzt mitgeteilten Rechtslage ergeben haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 15.06.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 08.06.2020, 14.00 Uhr

Seit unserem letzten Rundschreiben hat nunmehr auch der Freistaat Sachsen seine Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) neu gefasst. Auch im Land Mecklenburg-Vorpommern sind erneute Anpassungen erfolgt. In den übrigen Ländern (Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt) mit Gebietsanteilen der EKBO ist die Rechtslage im Vergleich zu der in unserem Rundschreiben vom 02.06.2020 (Update 13) wiedergegebenen Sachlage unverändert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 08.06.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 02.06.2020, 17.00 Uhr

Seit unseren letzten Rundschreiben vom 11.05.2020 (Update 11) und 15.05.2020 (Update 12) haben sämtliche Länder mit Gebietsanteilen der EKBO bis auf den Freistaat Sachsen erneut ihre Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) geändert. Nachfolgend informieren wir Sie über diese Änderungen hier.

Berlin, den 02.06.2020

 

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 15.05.2020, 11.00 Uhr

Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben erneut Ihre Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) geändert, weshalb wir Sie nachfolgend über die aktuelle Rechtslage informieren. Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage haben sich nur in Sachsen ergeben und sind durch kursive Schrift kenntlich gemacht.

Das neue Rundschreiben Update 12 finden Sie hier.

Ausfürlichere Erläuterungen finden Sie im FAQ. Klicken Sie hier!

Berlin, den 15.05.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 11.05.2020, 19.00 Uhr

Erneut haben die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Ihre Rechtsvorschriften zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) geändert, weshalb wir Sie nachfolgend über die aktuelle Rechtslage informieren. Im Interesse der Übersichtlichkeit und besseren Handhabbarkeit stellen wir die Rechtslage für alle fünf Länder mit Gebietsanteilen der EKBO dar. Auf inhaltliche Änderungen im Vergleich zu unserem letzten Rundschreiben vom 05.05.2020 (Update 10), weisen wir zu Beginn des jeweiligen Abschnittes in kursiver Schrift hin. Die Empfehlungen und Hinweise und die Anlagen 1 - 3 sind aktualisiert worden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 12.05.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 05.05.2020, 18.00 Uhr

Mit unseren Rundschreiben vom 23.04. (Update 8) und 29.04.2020 (Update 9) haben wir Sie über Änderungen der Rechtslage und ihrer Auslegung zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) in den Ländern Berlin und Brandenburg informiert. Nunmehr habe auch die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ihre Rechtsvorschriften erneut geändert, so dass auch im Hinblick auf diese Länder eine Aktualisierung unseres Rundschreibens vom 20.04.2020  (Update 7) veranlasst ist. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 05.05.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 29.04.2020, 18.00 Uhr

Seit unserem letzten Rundschreiben vom 23.04.2020 (Update 8) haben die Länder Berlin und Brandenburg ihre Rechtsverordnungen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARSCoV- 2 (COVID 19) erneut geändert. Wir informieren Sie nachfolgend über diese ab 4. Mai 2020 geltenden Änderungen und die uns dazu zugegangenen Informationen der staatlichen Behörden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 29.04.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 23.04.2020, 11.00 Uhr

In unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 (Update 7) haben wir Sie erneut über die aktuellen Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) informiert. Zum Zeitpunkt der Herausgabe des Rundschreibens lag die geänderte Rechtsverordnung für Berlin noch nicht vor, die wir nachfolgend darstellen. Ferner hat das zuständige Ministerium in Brandenburg im Nachgang zu unserem Schreiben Klarstellungen zu den rechtlichen Regelungen herausgegeben, über die wir ebenfalls informieren. Im Übrigen verbleibt es bei dem in unserem Rundschreiben vom 20.4.2020 (Update 7) dargestellten Sachstand.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Berlin, den 23.04.2020

Aktualisierung zum Rundschreiben vom 20.04.2020, 21.04.2020, 18.00 Uhr

Im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 hat das zuständige Ministerium in Brandenburg klargestellt, dass es sich bei der 20-Personen-Grenze bei Bestattungen und Trauerfeiern um eine absolute Höchstgrenze handeln soll. Die bei der Bestattung tätigen Personen (Pfarrer*innen, Trauerredner*innen, Personal von Friedhof und Bestattungsunternehmen) sollen in dieser Höchstzahl also anders als in unserem Rundschreiben dargestellt, bereits enthalten sein, was die Zahl der zulässigen Trauergäste entsprechend vermindert.

Berlin, den 21.04.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 20.04.2020, 17.00 Uhr

In unseren Rundschreiben vom 31.03. (Update 5) und 07.04.2020 (Update 6) haben wir Sie über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) informiert. Nach den Gesprächen zwischen Bund und Ländern am 15.04.2020 haben die Länder ihre rechtlichen Vorgaben erneut geändert, über die wir Sie nachfolgend informieren wollen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 20.04.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 07.04.2020, 11.00 Uhr

In unserem Rundschreiben vom 31.03.2020 (update 5) haben wir Sie zusammenfassend über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARSCoV-2 (COVID 19) informiert. Zwischenzeitlich haben die Länder ihre rechtlichen Vorgaben erneut geändert. Gemeinsam ist ihnen, dass die Regelungen nunmehr bis zum Ablauf des 19.04.2020 gelten. Im Übrigen ist es im Hinblick auf die Friedhöfe weitgehend bei der in unserem Bezugsrundschreiben mitgeteilten Rechtslage geblieben. Nachfolgend weisen wir Sie daher nur auf Änderungen gegenüber diesem Sachstand hin und benennen die geänderten Rechtsgrundlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 07.04.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 31.03.2020, 13.00 Uhr

In unseren Rundschreiben vom 23.03.2020 (update 3) und 19.03.2020 (update 4) haben wir Sie über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Sars-Cov-2 (Covid19) informiert. Zwischenzeitlich konnten mit den staatlichen Stellen einige Fragestellungen geklärt werden, so dass wir den Sachstand nachfolgend erneut zusammenfassen.

 

Das neue Rundschreiben finden Sie hier.

Berlin, den 30.03.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 25.03.2020, 17.00 Uhr

In unserem Rundschreiben vom 23.03.2020 – Update 3 haben wir Sie erneut über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Sars-Cov-2 (Covid19) informiert. Da sich für das Land Brandenburg aus der neuen Rechtslage zahlreiche Fragestellungen ergeben haben, möchten wir Sie nachfolgend über den aktuellen Sachstand informieren.

Die Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 25.03.2020

Pressemitteilung vom 23.03.2020

Pressemitteilung zur Corona-Prävention: Trauerfeiern auf evangelischen Friedhöfen mit wenigen Teilnehmern sind weiter möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 23.03.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 23.03.2020

In unseren Rundschreiben vom 16.03.2020 und 19.03.2020 haben wir Sie über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Sars-Cov-2 (Covid19) informiert. Bund und Länder haben sich am 22.03.2020 auf ein Regelungspaket verständigt, das u. a. ein generelles Kontaktverbot für mehr als 2 Personen enthält, die nicht im gleichen Haushalt leben. Die Regelungen sind in den Bundesländer in unterschiedlicher Weise umgesetzt worden oder werden noch umgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 23.03.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist ein Schreiben des Katastrophenschutzstabes des Landkreises
an die Bestattungsunternehmen vom 19.03.2020 im Umlauf, nach dem Beerdigungen
weiterhin durchgeführt werden können. Worauf Sie achten müssen finden Sie hier.

Berlin, den 22.03.2020

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus

In unserem Rundschreiben vom 16.03.2020 haben wir Sie über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Sars-Cov-2 (Covid19) informiert. Nunmehr haben alle Bundesländer mit Gebietsanteilen der EKBO neue Vorgaben zur Eindämmung des Corona-Virus herausgegeben, über die wir Sie hier informieren wollen.

Weitere wichtige Information zum Corona-Virus finden Sie auf der EKBO-Homepage.

Bitte klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen wünschen!

Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet und droht nun auch in Deutschland flächendeckend auszubrechen. Die staatlichen Behörden nehmen die Gefahr des Virus sehr erst und treffen entsprechend drastische Entscheidungen.

Bitte informieren Sie sich hier!

Fortbildungsangebot - Steuern und Friedhöfe

Wir laden Sie hiermit recht herzlich zur Fortbildungsveranstaltung "Steuern und Friedhöfe" am 11.09.2019 von 10:00 - bis 13:00 Uhr in das Evangelische Zentrum, Georgenkirchstraße 69-70, 12049 Berlin, ein. Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende, die Kenntnisse zur Besteuerung von Friedhöfen erwerben, wiederholen oder vertiefen wollen.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Vorabinformation für den im Dezember 2018 ergehenden Arbeitswertnachweis der Berufsgenossenschaft

Nach Gesprächen mit Vertreterinnen der Kirchen (VDD und EKD) mit der SVLFG ergibt sich für das Umlagejahr 2018 eine neue Form der Nachweispflicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 15.01.2019

Rundschreiben: Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes

In der Sitzung vom 19. September 2018 hat der Brandenburgische Landtag in der 3. Lesung eine Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes ("Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und gräberrechtlicher Vorschriften") beschlossen.

Das Rundschreiben zur Novellierung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes finden Sie hier.

Berlin, den 20.12.2018

Fortbildungsplan 2019

29.03.2019 von 10:00 – 15:00Uhr

 

 

„Grundlagen des Friedhofsrechts“

im Evangelischen Zentrum

Georgenkirchstraße 69/70

10249 Berlin

Raum 3703

17.04.2019 von 10:00 – 15:00Uhr

 

 

„Grundlagen der Friedhofsgebührenkalkulation“

im Evangelischen Zentrum

Georgenkirchstraße 69/70

10249 Berlin

Raum 3703

 

Berlin, den 20.12.2018

Fortbildungsplan 2018

26.05.2018 von 10:00 – 15:00Uhr

 

„Einführung in das Friedhofsgesetz“

in der Superintendentur des KK Niederlausitz

Paul-Gerhardt-Straße 2

15907 Lübben

30.06.2018 von 10:00 – 15:00Uhr

 

„Einführung in das Friedhofsgesetz“

in der Evangelischen Schule Neuruppin

Regattastraße 9

16816 Neuruppin

15.09.2018 von 10:00 – 15:00Uhr

 

„Einführung in das Friedhofsgesetz“

in der St.-Gertraud-Kirche

Gertraudenplatz 6

15230 Frankfurt (Oder)

09.11.2018 von 10:00 – 15:00Uhr

 

„Einführung in das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren“

im Evangelischen Zentrum

Georgenkirchstraße 69/70

10249 Berlin

Raum 3703

 Berlin, den 29.03.2018

Erhebung über die Bestattungen und Beisetzungen auf den Berliner Friedhöfen 2017

Der Fragebogen zur Friedhofsstatistik 2017 vom Amt für Statistik ist veröffentlicht. Es wird darum gebeten, den ausgefüllten Bogen bis zum 13. April 2018 an die Hauptverwaltung (Friedhofsträger) zurückzusenden.

Bitte verwenden Sie nur den aktuellen Fragebogen. Sie erkennen ihn am Berichtsjahr 2017 und an der Frage zu den islamischen Grabfeldern.

Den Fragebogen können Sie hier downloaden.

Berlin, den 15.03.2018

Fortbildungsveranstaltung zur Friedhofsgebührenkalkulation

Am 28.03.2018 findet von 10:00 - 15:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Einführung in die Friedhofsgebührenkalkulation" im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstraße 69/70, 10249 Berlin, Raum 3703 statt.

Wir laden alle Friedhofsmitarbeitenden evangelischer Friedhofsträger der EKBO herzlich dazu ein.

Interessierte melden sich bitte telefonisch unter folgender Telefonnummer: 030-24344 561

oder unter folgender E-Mail: r.groiseau(at)ekbo.de

Berlin, den 26.02.2018

 

Neuer Zeitungsartikel in "Die Kirche" zum Thema Nachnutzungskonzepte für Friedhöfe

Berlin, den 15.12.2017

Sturm Xavier fegte über Deutschland

Aufgrund der entstandenen Schäden durch den Sturm Xavier am Donnerstag, den 05.10.2017 sind im Schadensfall genauere Kenntnisse des Versicherungsschutzes erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Berlin, den 06.10.2017

Neue BIV-Richtlinie in Kraft

Ab 01.10.2017 tritt die novellierte „Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ in Kraft. Mit der neuen Richtlinie werden u.a. die Standsicherheitsprüfungen für Grabmale vereinfacht. Die BIV-Richtlinie mit den vereinfachten Regelungen finden Sie hier.

Berlin, den 02.10.2017

BIV-Richtlinie für Prüfung von Grabmalanlagen

Für die Standsicherheit eines Grabmals ist grundsätzlich der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Jedoch muss der Friedhofsträger die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof gewährleisten. Gemäß § 40 Abs. 3 Friedhofsgesetz ev. gilt als allgemein anerkannte Regel des Handwerks die "Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen" des Bundesinnungsverbandes des deutschen Steinmetz-, Stein-, und Holzbildhauerhandwerks in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Richtlinie können Sie hier einsehen.

Berlin, den 18.07.2017

Berechnung der Grabberechtigungsgebühren für das Nutzungsrecht bei Verlängerung der Grabstätten auf evangelischen Friedhöfen in Berlin

Gemäß der Rechtsverordnung über die Benutzungsgebühren für evangelische Friedhöfe in Berlin (Friedhofsgebührenordnung ev. – FGebO ev.) vom 16. Oktober 2015 (KABl. S. 191), geändert durch Rechtsverordnung vom 18. November 2016 (KABl. 232), beinhaltet die Tarifstelle 1.8 eine Sonderregelung. Hierin wurde festgelegt, dass bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhefrist für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1, 1.3.1, 1.4 und 1.5 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1, 1.3.1, 1.4 und 1.5 erhoben werden.

Zur Vereinfachung der Berechnung haben wir einen Verlängerungsgebührenrechner erstellt.

Den Verlängerungsgebührenrechner finden Sie zum Download hier.

Berlin, den 10.05.2017

Hinweise zur Erstellung von Gesamt- und Belegungsplänen

Gemäß § 8 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Friedhöfe (Friedhofsgesetz ev. - FhG ev.) vom 29.10.2016 (KABl. S. 183) ist der Friedhofsträger verpflichtet, einen Gesamt- und Belegungsplan des Friedhofes zu erstellen.

Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir Hinweise zur Erstellung der Pläne erarbeitet.

Zum Download klicken Sie bitte hier.

Berlin, den 28.03.2017

Zeitungsartikel zum Kompetenzzentrum in "Die Kirche"

Berlin, den 23.03.2017

Neue Vorlagen zur Erstellung von chronologischen Registern und Grabstättenverzeichnissen

Die neuen Vorlagen für chronologische Register und Grabstättenverzeichnisse stehen jetzt zum Download bereit.

Gemäß § 10 Abs. 1 Friedhofsgesetz ev.  - FhG ev. müssen Friedhofsträger ein chronologisches Register und ein Grabstättenverzeichnis führen. In das chronologische Register müssen alle Bestattungen, die Bezeichning der Grabstätte, der Familienname, der Vorname, der Geburtstag und der Tag der Bestattung oder Beisetzung sowie das Standesamt mit Registernummer eingetragen werden.

Aus dem Grabstättenverzeichnis gehen unter anderem alle Grabstätten mit ihren Grabstellen hervor.

Zum Download klicken Sie bitte hier.

Berlin, den 28.02.2017

Neue Formulare für Amtshilfeersuchen

Neue Formulare für Amtshilfeersuchen stehen jetzt zum Download bereit.

Sollten säumige Gebührenzahler auf eine erste Mahnung nicht reagiert haben, können Sie mit diesen Formularen im Land Berlin die Finanzämter bzw. im Land Brandenburg/Sachsen-Anhalt die kommunalen Verwaltungen mit der Zwangsvollstreckung beauftragen.

Zu beachten ist, dass die Zwangsvollstreckung immer von den Behörden am Wohnort des säumigen Gebührenzahlers vorgenommen wird.

Zum Download klicken Sie bitte hier.

Berlin, 15.02.2017

Mustergebührenordnung zum neuen Friedhofsgesetz

Die neue Mustergebührenordnung zum neuen Friedhofsgesetz steht ab jetzt zum Download bereit. In der neuen Mustergebührenordnung finden Sie alle gemäß dem neuen Friedhofsgesetz anwendbaren Gebührenpositionen sowie nähere Erläuterungen in den Fußnoten.

Zum Download klicken Sie bitte hier.

Berlin, den 25.01.2017

Fortbildungsveranstaltung - Neues Friedhofsgesetz - 09.03.2017

Wir laden Sie recht herzlich zur Vorstellung des neuen Friedhofsgesetzes der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz am  09.03.2017 von 10:00 – 15:00Uhr im Evangelischen Zentrum, Georgenkirchstraße 69-70, 10249 Berlin, Raum 3701 ein.

Das neue Friedhofsgesetz wurde am 29.10.2016 von der Synode verabschiedet und trat am 01.01.2017 in Kraft. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen, die wir Ihnen an diesem Tag gern näher erläutern möchten. 

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und bitten Sie um eine Rückmeldung per E-Mail an r.groiseau(at)ekbo.de oder per Telefon unter 030-24344561 bis zum 24.02.2017.  

Berlin, den 18.01.2017

 

Letzte Änderung am: 01.03.2024