14.12.2020
Bitte beachten Sie, dass für Beerdigungen, Stand 11.12.2020, in Sachsen eine Höchstteilnehmendenzahl von 10 Personen gilt.
Diese Regelung wurde am Freitag, den 11.12.2020 getroffen. Nachdem erneut die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten zur aktuellen Lage, am Sonntag, den 13.12.2020, getagt haben, erwarten wir neue Coronaeindämmungsverordnungen für alle Bundesländer, auf dem Gebiet der EKBO. Wir rechnen in den nächsten 1 - 2 Tagen damit und werden sodann unsere "FAQ - Rechtsgrundlagen" anpassen.
Bleiben Sie behütet und gesund.