25.03.2020
In unserem Rundschreiben vom 23.03.2020 – Update 3 haben wir Sie erneut über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Sars-Cov-2 (Covid19) informiert. Da sich für das Land Brandenburg aus der neuen Rechtslage zahlreiche Fragestellungen ergeben haben, möchten wir Sie nachfolgend über den aktuellen Sachstand informieren.