23.04.2020
In unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 (Update 7) haben wir Sie erneut über die aktuellen Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) informiert. Zum Zeitpunkt der Herausgabe des Rundschreibens lag die geänderte Rechtsverordnung für Berlin noch nicht vor, die wir nachfolgend darstellen. Ferner hat das zuständige Ministerium in Brandenburg im Nachgang zu unserem Schreiben Klarstellungen zu den rechtlichen Regelungen herausgegeben, über die wir ebenfalls informieren. Im Übrigen verbleibt es bei dem in unserem Rundschreiben vom 20.4.2020 (Update 7) dargestellten Sachstand.