23.03.2020
In unseren Rundschreiben vom 16.03.2020 und 19.03.2020 haben wir Sie über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus Sars-Cov-2 (Covid19) informiert. Bund und Länder haben sich am 22.03.2020 auf ein Regelungspaket verständigt, das u. a. ein generelles Kontaktverbot für mehr als 2 Personen enthält, die nicht im gleichen Haushalt leben. Die Regelungen sind in den Bundesländer in unterschiedlicher Weise umgesetzt worden oder werden noch umgesetzt.