20.04.2020
In unseren Rundschreiben vom 31.03. (Update 5) und 07.04.2020 (Update 6) haben wir Sie über die Vorgaben der staatlichen Behörden zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 (COVID 19) informiert. Nach den Gesprächen zwischen Bund und Ländern am 15.04.2020 haben die Länder ihre rechtlichen Vorgaben erneut geändert, über die wir Sie nachfolgend informieren wollen.