Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin zum 01.01.2022

04.10.2021

Die Kirchenleitung hat auf ihrer Sitzung vom 17.09.2021 eine Neufassung der Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin beschlossen. Die Neufassung schließt an die letzte Erhöhung zum 01.01.2021 an. Ziel bleibt es, durch eine jährliche Anpassung um weitere 5 bzw. 10 % schrittweise eine Kostendeckung der Entgelte zu erreichen. Die Neufassung ist ein weiterer Schritt auf diesem Wege. Die neue Entgeltordnung fußt auf einer umfassenden Kalkulation. Neue Tarifstellen wurden nicht aufgenommen. Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Die neue Entgeltordnung für Evangelische Friedhöfe in Berlin finden Sie hier.

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