13.07.2020
Mit unserem Schreiben vom 30.06.2020 übersandten wir Ihnen eine Kopie der geänderten Rechtsverordnung über die Leistungsentgelte für evangelische Friedhöfe in Berlin.
Bedauerlicherweise ist bei der Ausfertigung insoweit ein Fehler unterlaufen, als bei unveränderten Netto-beträgen und korrekt nach dem abgesenkten Mehrwertsteuersatz ausgewiesenen Steuerbeträgen ein unzutreffender, weil nach unten abgerundeter Bruttobetrag ausgewiesen worden ist. Zwar sind auch in den Vorgängerfassungen auf volle Werte gerundete Bruttobeträge ausgewiesen worden, dieses Ergebnis wurde aber jeweils bereits über die Rundung der Nettobeträge hergestellt. Da diese unverändert geblieben sind, kann es bei einer Änderung des Mehrwert-steuersatzes nicht zu runden Bruttobeträgen kommen. Diese offenbare Unrichtigkeit haben wir nunmehr berichtigt und fügen eine die Berichtigung berücksichtigende Kopie der Neuausfertigung bei mit der Bitte, nur diese zu verwenden und die Ihnen mit unserem Schreiben vom 30.06.2020 übersandte Kopie der Ausfertigung vom 19.06.2020 zu vernichten. Die Veröffentlichung der berichtigten Ausfertigung haben wir nunmehr veranlasst.