01.03.2024
Das neue Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ [NKK] wurde auf der Website der KfW veröffentlicht.
Die Kirchen („weitere Körperschaften des öffentlichen Recht“) sind jetzt selbständig antragsberechtigt. Weitere Infos und Dokumente finden Sie hier: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen
Die Förderung soll zur Umsetzung des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) der Bundesregierung im besiedelten Bereich beitragen. Übergeordnetes Ziel ist dabei,
zu einem natürlichen Klimaschutz in Siedlungsgebieten beizutragen. Dabei sind Synergien zur Abmilderung der Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas durch Schattenwirkung und Kühleffekte explizit erwünscht. […] Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds (KTF)“ des Bundes zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigte: „Weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen).“