21.04.2020
Im Nachgang zu unserem Rundschreiben vom 20.04.2020 hat das zuständige Ministerium in Brandenburg klargestellt, dass es sich bei der 20-Personen-Grenze bei Bestattungen und Trauerfeiern um eine absolute Höchstgrenze handeln soll. Die bei der Bestattung tätigen Personen (Pfarrer*innen, Trauerredner*innen, Personal von Friedhof und Bestattungsunternehmen) sollen in dieser Höchstzahl also anders als in unserem Rundschreiben dargestellt, bereits enthalten sein, was die Zahl der zulässigen Trauergäste entsprechend vermindert.