Änderungen des evangelischen Friedhofsgesetzes
10.02.2023
Am 12. November 2022 hat die Landessynode das Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) verabschiedet, das im KABl. 2022 S. 207 veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Durch das 23 Artikel umfassende Gesetz werden auch Normen geändert, die für die evangelischen Friedhofsträger von Belang sind. Nachfolgend wird ein Überblick über die wesentlichen Änderungen gegeben. Darüber hinausgehende Erläuterungen finden sich in den jeweiligen Gesetzesbegründungen, die auszugsweise als Datei beigefügt sind. Darüber hinaus informieren wir über bereits länger zurückliegende Änderungen im Bereich des Rechts der Friedhofsverbände.
- Änderung friedhofsrechtlicher Vorschriften – die wesentlichen Neuerungen im Überblick
- Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) vom 12.11.2022 (KABl S. 207, 224, ber. KABl.2023 S. 2) - Artikel 17 - Änderung des Kirchengesetzes über die Evangelischen Friedhöfe
- Kirchengesetz zur Anpassung kirchlicher Rechtsvorschriften an die Vorgaben des Umsatzsteuerrechtes (Umsatzsteueranpassungsgesetz – UStAnpG) vom 12.11.2022 (KABl S. 207, 224, ber. KABl.2023 S. 2) - Artikel 19 - Kirchengesetz über die Erhebung von Gebühren in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Gebührengesetz ev. – GebG ev.)
Die Dateien finden Sie hier.